AGB's

AGB'S

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist die Villa Venetian bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen die Villa Venetian einen allfälligen Minderwert, wenn die Villa Venetian ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch die Villa Venetian ein Schaden entstehen, stehen wir dafür ein. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung allerbeteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen von der Villa Venetian internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet die Villa Venetian nicht:

  • Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
  • höhere Gewalt oder Ereignisse, welche die Villa Venetian, der Vermittler oder Hilfspersonen (z.B. Hausverwaltung) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte wie Lärmemissionen, Bauarbeiten, Ungeziefer etc.
  • Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fussballplätze, Trainingseinrichtungen). Die Benützung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr
  • Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahl
  • Alle Angebote von der Villa Venetian umfassen, die sich nicht in Ferienanlagen oder reinen Urlauber-Städten befinden. Die Villa Venetian liegt in einem sehr guten Wohngebiet, die von Amerikanern als Haupt- oder Zweitwohnsitz benutzt werden. Es ist möglich, das in unmittelbarer Nähe unserer Villa Häuser gebaut- oder renoviert werden. Die dadurch anfallenden Bautätigkeiten und deren Lärmemissionen berechtigen zu keinem Rechtsanspruch für eine Mietminderung oder sonstigem Abzug. Dies sind normale Vorgänge, die in einer Wohngegend vorkommen können und werden mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert.
  • Sollten Sie als unser Gast die Reise nicht oder nur z. T. antreten, so besteht weder ein Preisnachlass noch eine Rückvergütung in irgend einer Form.

Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Ausschlüssen gehen vor.